Batterieentsorgung & Rücknahme

Hinweise zur Rückgabe und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll oder sonstigen unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und einer dafür vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelstelle zuzuführen.

1. Kostenlose Rückgabe von Altbatterien

Altbatterien können unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen abgegeben werden, beispielsweise bei kommunalen Sammelstellen oder entsprechenden Rücknahmestellen des Handels.

Soweit wir Batterien oder Akkumulatoren als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, nehmen wir Altbatterien der entsprechenden Batteriekategorie im gesetzlich vorgesehenen Umfang unentgeltlich zurück.

Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Rückgabe, damit wir Ihnen Informationen zur geeigneten Rückgabemöglichkeit mitteilen können.

Der Kauf einer neuen Batterie ist für die gesetzlich vorgesehene Rückgabe einer entsprechenden Altbatterie nicht erforderlich.

2. Getrennte Sammlung und Entsorgung

Altbatterien müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Durch die getrennte Sammlung können Batterien ordnungsgemäß behandelt und verwertet sowie enthaltene Rohstoffe zurückgewonnen werden.

Eine unsachgemäße Entsorgung kann aufgrund der in Batterien enthaltenen Stoffe negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben.

3. Bedeutung der Batteriesymbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den Hausmüll oder sonstigen unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.

Weitere auf Batterien, Verpackungen oder begleitenden Unterlagen angebrachte Kennzeichnungen können zusätzliche Informationen über die Batterie und enthaltene Stoffe geben.

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zur Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren

4. Elektrogeräte mit eingebauten Batterien oder Akkumulatoren

Enthält ein Elektro- oder Elektronikgerät eine eingebaute Batterie oder einen eingebauten Akku und wird das vollständige Gerät entsorgt, gelten für die Rückgabe und Entsorgung des Altgerätes die Vorschriften für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Elektroaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und sind einer dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen.

Bitte beachten Sie die Herstellerhinweise zur sicheren Entnahme oder zum Austausch von Batterien und Akkumulatoren. Batterien und Akkumulatoren sollten nur dann aus einem Gerät entnommen werden, wenn dies nach den Herstellerangaben vorgesehen und sicher möglich ist.

5. Sicherer Umgang mit Altbatterien

Altbatterien sollten so aufbewahrt und transportiert werden, dass Kurzschlüsse, Beschädigungen und das Austreten von Inhaltsstoffen vermieden werden.

Bei beschädigten, verformten, aufgeblähten oder anderweitig auffälligen Batterien sind die Sicherheits- und Entsorgungshinweise des jeweiligen Herstellers besonders zu beachten.

6. Hinweise zur Verlängerung der Lebensdauer

Batterien und Akkumulatoren sollten entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet, geladen und gelagert werden. Eine sachgerechte Verwendung und Lagerung kann deren Lebensdauer verlängern und dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden.